Ratgeber

Hufpflege und Hufschmied-Intervall: was die Reitbeteiligung wissen muss

5 Min. Lesezeit

Der Spruch "kein Huf, kein Pferd" gilt auch in der Reitbeteiligung. Was die Reitbeteiligung an den Hufen täglich macht, entscheidet mit darüber, wie gesund das Pferd bleibt. Dieser Beitrag zeigt die Schweizer Praxis beim Hufschmied-Intervall, die tägliche Hufkontrolle und die klare Grenze zwischen Reitbeteiligung-Aufgaben und Fachleuten-Aufgaben.

Tägliche Hufkontrolle: was die Reitbeteiligung tut

Die Hufkontrolle ist die wichtigste tägliche Aufgabe nach dem Aufhalftern und gehört in jede Reitbeteiligung-Routine. Sie dauert pro Pferd zwei bis drei Minuten und folgt einer einfachen Reihenfolge.

  • Hufe auskratzen. Linkes Vorderbein zuerst, dann rechtes Vorderbein, dann hinten. Mit dem Hufkratzer von der Trachte zur Hufspitze, nie zum Pferd hin.
  • Sichtprüfung auf Steine und Fremdkörper. Steinchen oder Holzsplitter im Strahl oder zwischen Hufeisen und Sohle entfernen.
  • Strahl prüfen. Ein schwarzer, übel riechender Strahl ist ein Hinweis auf Strahlfäule. Der Strahl soll trocken, fest und ohne Risse sein.
  • Hufkanten und Hufwand prüfen. Risse von der Trachte zur Hufkrone sind selten harmlos, kleine Sprünge an der Hufwand oft Verschleiss. Auffälligkeiten der Eigentümerin melden.
  • Lose Eisen prüfen. Mit dem Daumen kurz gegen das Eisen drücken oder mit der Hand den Eisensitz prüfen. Wackelt das Eisen, gehört es sofort gemeldet.
  • Wärme und Schwellung am Kronrand. Mit der Handfläche fühlen, ob ein Huf deutlich wärmer ist als die anderen. Hitze ohne erkennbaren Grund ist ein Frühwarnzeichen.

Nach dem Reiten wird die Hufkontrolle wiederholt. Steine vom Reitplatz, Splitter aus dem Boden oder Hufabnutzung durch harten Boden zeigen sich oft erst nach der Arbeit.

Hufschmied-Intervall in der Schweiz

In der Schweizer Praxis hat sich ein Beschlagsintervall von sechs bis acht Wochen als Standard etabliert. Auf Swiss Equestrian wird dieser Rhythmus für die meisten Freizeit- und Sportpferde empfohlen. Wer kürzer oder länger geht, sollte das mit der Hufschmiedin begründen.

  • Sechs Wochen: für Sportpferde, junge Pferde im Wachstum, Pferde mit schnellem Hornwachstum oder bei harten Bodenbedingungen im Sommer.
  • Acht Wochen: Standard für Freizeitpferde mit gleichmässiger Belastung und gesundem Hornaufbau.
  • Länger als acht Wochen: nur bei Barhufpferden in einer Phase ohne Belastung (Winterruhe, lange Stehzeit) und ausdrücklich mit Hufschmiedin abgesprochen.

Die Hufschmiedin entscheidet über Beschlag versus Barhuf, über die genaue Form des Eisens und über das Beschlagintervall. Die Reitbeteiligung trägt diese Entscheidung mit, ohne sie zu hinterfragen, ausser bei klaren Auffälligkeiten am Pferd nach dem Beschlag.

Wer organisiert, wer zahlt, wer ist dabei

Die Verantwortung beim Hufschmied ist in der Schweizer Reitbeteiligung-Praxis klar.

  • Organisation und Bezahlung der Routinetermine liegen bei der Eigentümerin. Sie hat den Vertrag mit der Hufschmiedin und die Verantwortung für den Hufzustand.
  • Anwesenheit beim Termin ist möglich, aber nicht Pflicht für die Reitbeteiligung. Wer dabei ist, hilft beim Halten und sieht, wie die Hufschmiedin arbeitet, was den Blick fürs Pferd schärft.
  • Sondertermine auf Wunsch der Reitbeteiligung (anderer Beschlag für ein Turnier, spezieller Schuhschutz für ein Wanderwochenende) werden vorab vereinbart und in der Regel von der Reitbeteiligung getragen.
  • Notfalltermine (Hufgeschwür, verlorenes Eisen, Notfall-Kürzen) gehen auf die Eigentümerin. Die Reitbeteiligung sollte aber zeitnah informiert werden, falls die Reittage davon betroffen sind.

Mehr zu Sonderkosten und der Verteilung im Sonderkosten-Ratgeber.

Was die Reitbeteiligung an den Hufen nicht tun darf

Die Grenze zur Fachleuten-Arbeit ist klar zu ziehen. Diese Tätigkeiten gehören nicht in die Reitbeteiligung-Aufgabe.

  • Lose Eisen abnehmen oder anpassen. Bei einem wackelnden Eisen sofort die Hufschmiedin oder die Eigentümerin informieren. Ein selbst entferntes Eisen kann den Huf beschädigen.
  • Hufkanten schneiden oder feilen. Auch wenn ein Stück abgebrochen wirkt, gehört das Nacharbeiten zur Hufschmiedin.
  • Behandlung von Strahlfäule oder Hufpilzen mit eigenen Mitteln. Strahlfäule erkennen ist Reitbeteiligung-Aufgabe, behandeln ist es nicht. Tierärztin oder Hufschmiedin entscheiden über Mittel und Vorgehen.
  • Beurteilung von Lahmheit. Erkennen und melden ist Pflicht der Reitbeteiligung. Diagnose und Therapie sind Sache der Tierärztin (siehe GST für Hinweise zur tierärztlichen Betreuung in der Schweiz).
  • Hufschmiedin selbst beauftragen. Auch wenn die Hufschmiedin der Reitbeteiligung bekannt ist, läuft die Beauftragung über die Eigentümerin.

Praktische Schweizer Eckwerte

Diese Punkte erleichtern die Hufpflege im Alltag einer Reitbeteiligung.

  • Hufkratzer-Standardplatz. Pro Box oder Anbinde-Bereich ein Hufkratzer. Wer ihn nicht findet, sucht meistens länger als ein Auskratzen dauert.
  • Huffotos beim Beschlag. Bei jedem Beschlagstermin ein Foto pro Huf zu Beginn machen. Veränderungen im Beschlag oder im Hufwachstum lassen sich so über Monate verfolgen.
  • Hufstand-Protokoll. Nach jedem Reittag kurz im gemeinsamen Kalender vermerken: "Hufe in Ordnung" oder "rechts vorne kleiner Riss beobachtet". Reitet eine zweite Reitbeteiligung das Pferd, sieht sie sofort, was zuletzt war.
  • Schlamm-Saison. Im Schweizer Mittelland zwischen Oktober und Mai sind Hufgeschwüre häufig. Reitbeteiligungen, die in dieser Zeit unterwegs sind, sollten besonders auf Wärme und Lahmheit achten.
  • Sommerwärme. Bei sehr heissen Phasen und hartem Boden trocknen Hufe aus. Huföl oder Huffett kann die Eigentümerin verordnen, die Reitbeteiligung trägt es nach Anweisung auf.

Häufig gestellte Fragen

Wie oft muss ein Pferd zum Hufschmied? In der Schweiz alle sechs bis acht Wochen. Bei Sportpferden oder im Sommer kann der Rhythmus auf vier bis sechs Wochen verkürzt werden.

Was kontrolliert die Reitbeteiligung an den Hufen? Sichtkontrolle auf Risse, lose Eisen, Steine im Strahl, Strahlfäule, Schwellungen am Kronrand und Wärme. Hufe vor und nach jedem Reittag auskratzen.

Wer organisiert und bezahlt den Hufschmied? Routinetermine organisiert und bezahlt die Eigentümerin. Sondertermine auf Wunsch der Reitbeteiligung werden vorab vereinbart und meist von der Reitbeteiligung übernommen.

Was ist der Unterschied zwischen Barhuf und Beschlag? Barhuf bedeutet ohne Hufeisen. Beschlag bedeutet Eisen oder Kunststoff aufgenagelt oder aufgeklebt. Beide Wege sind in der Schweiz verbreitet.

Was darf die Reitbeteiligung an den Hufen tun und was nicht? Auskratzen, Sichtkontrolle, gegebenenfalls Huföl. Nicht erlaubt sind das Wegnehmen loser Eisen, das Schneiden oder Feilen von Hufkanten und die Beurteilung von Lahmheiten.

Quellen und weiterführende Informationen

Hufstatus dokumentieren

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Stand: Juni 2026