Ratgeber

Kosten der Reitbeteiligung fair aufteilen: wer zahlt was in der Schweiz?

5 Min. Lesezeit

Eine Reitbeteiligung ist kein Sponsoring der Pferdehaltung, doch auch keine reine Bezahlung pro Reitstunde. Sie ist ein anteiliger Beitrag an den laufenden Kosten eines Pferdes, der zur Anzahl Reittage und zum vereinbarten Leistungspaket passen muss. Dieser Beitrag zeigt, wie der Beitrag in der Schweiz typisch berechnet wird, was üblich enthalten ist und wer Sonderkosten trägt.

Was kostet ein Pferd in der Schweiz wirklich?

Bevor man einen RB-Beitrag fair aufteilen kann, hilft der Blick auf die Gesamtsumme. Auf reitenundyoga.ch und markt.ch wird die Schweizer Vollkosten-Spanne übereinstimmend mit CHF 1'000 bis 1'500 pro Monat angegeben. Eine grobe Kostenstruktur sieht so aus:

  • Stallmiete und Futter: CHF 600 bis 1'000 pro Monat, je nach Stallart (Offenstall am unteren Ende, Vollpension am oberen).
  • Hufschmied: CHF 80 bis 200 alle sechs bis acht Wochen, monatlich gerechnet CHF 50 bis 130.
  • Tierarzt-Routine: Impfungen, Entwurmung und Zahnkontrolle ergeben monatlich etwa CHF 50 bis 100, ohne aussergewöhnliche Behandlungen.
  • Versicherung: Tierhalterhaftpflicht und allenfalls OP-Versicherung kosten etwa CHF 30 bis 80 pro Monat.
  • Ausrüstung und Sonstiges: Sattel, Decken, Putzzeug, Vorlauf für Reparaturen ergeben verteilt etwa CHF 50 bis 100 pro Monat.

Die HorseDeal-Daten zeigen, dass diese Spanne in der Praxis je nach Region zwischen Zürich und Romandie um 15 bis 25 Prozent variiert.

Der Anteil der Reitbeteiligung an den Vollkosten

Die Schweizer Praxis hat sich auf ein einfaches Verhältnis eingependelt: bei ein bis zwei Reittagen pro Woche trägt die Reitbeteiligung typisch 10 bis 25 Prozent der monatlichen Vollkosten. Daraus ergibt sich die in der Schweiz übliche Spanne von CHF 80 bis 300 pro Monat (siehe Kosten-Übersicht).

Die genaue Höhe richtet sich nach drei Faktoren:

  • Reittage pro Woche. Ein Tag entspricht meist 10 bis 15 Prozent der Vollkosten, zwei Tage 18 bis 25 Prozent. Drei Tage sind in der Schweiz selten und nähern sich der Hälfte der Vollkosten.
  • Enthaltene Leistungen. Reine Reitbeteiligung (Pflege rund ums eigene Reiten) am unteren Ende, Reitbeteiligung mit zusätzlicher Stallarbeit am oberen.
  • Region und Stallart. Ballungsräume und Vollpensions-Ställe liegen am oberen Rand der Spanne, ländliche Offenställe am unteren.

Was im Monatsbeitrag typisch enthalten ist

In der Schweizer Praxis decken sich folgende Leistungen in den meisten Reitbeteiligung-Vereinbarungen.

  • Anteil an Stallmiete und Futter für die Tage und Stunden, an denen die Reitbeteiligung das Pferd nutzt.
  • Allgemeine Pflegekosten (Putzzeug, Stalldecke, Standard-Hufpflege während der Reitbeteiligung-Tage).
  • Reitarbeit am Pferd mit dem Equipment der Eigentümerin (Sattel, Trense, Schabracke).
  • Zugang zur Reitanlage (Halle, Aussenplätze, eventuell ein Springgarten oder Roundpen), wenn die Stallmiete diese Anlage einschliesst.

Was nicht im Beitrag steckt, sondern Sache der Eigentümerin bleibt:

  • Tierarztkosten und Hufschmied-Termine
  • Versicherungen (Tierhalterhaftpflicht, OP-Versicherung)
  • Persönliche Reitausrüstung der Reitbeteiligung (Reithose, Stiefel, Helm, Reithandschuhe)
  • Trainingsstunden mit Trainerin, wenn nicht ausdrücklich vereinbart
  • Decken-Neukauf und ähnliche Investitionen

Der Verband reitbeteiligungen.ch zeigt diese Aufteilung in fast jeder Mustervorlage. Wer einen abweichenden Schnitt vereinbart, sollte das im Vertrag explizit machen.

So wird ein fairer Beitrag berechnet

Eine pragmatische Methode in drei Schritten:

  • Schritt 1: Vollkosten des Pferdes pro Monat realistisch zusammenrechnen (Stallmiete, Futter, Hufschmied, Tierarzt-Routine, Versicherung, Ausrüstung).
  • Schritt 2: Den Anteil der Reitbeteiligung an der Nutzung schätzen. Bei einer Reitbeteiligung mit zwei Tagen pro Woche und einer Eigentümerin, die fünf Tage reitet, ist das Verhältnis 2 zu 7, also rund 28 Prozent. In der Praxis wird dieser Anteil etwas gedämpft, weil das Pferd auch ohne Reiterin Kosten verursacht.
  • Schritt 3: Den errechneten Anteil mit der realen Schweizer Spanne (CHF 80 bis 300) abgleichen. Liegt das Ergebnis deutlich darüber, wird die Reitbeteiligung wahrscheinlich abspringen. Liegt es deutlich darunter, fühlt sich die Eigentümerin auf Dauer ungerecht behandelt.

Beispiel: ein Pferd mit Vollkosten von CHF 1'400 und einer Reitbeteiligung mit zwei Tagen pro Woche. 25 Prozent von 1'400 sind 350, gedämpft mit dem Schweizer Mittel ergibt sich ein realer Beitrag im Bereich von CHF 220 bis 280 pro Monat.

Sonderkosten und Sondertermine

Sonderkosten gehören vorab in die Vereinbarung, sonst entstehen Streitfälle. Drei Grundregeln vereinfachen das.

  • Veranlasserprinzip. Wer den Termin auslöst, zahlt ihn. Die Reitbeteiligung möchte extra Trainingsstunden mit der Reitlehrerin? Sie zahlt. Die Eigentümerin lässt das Pferd impfen? Sie zahlt.
  • Ausnahme: Schadensfälle. Wenn die Reitbeteiligung einen Schaden verursacht, kommt die Privathaftpflicht ins Spiel (siehe Tierhalterhaftpflicht-Beispiel der Mobiliar).
  • Gemeinsame Investitionen. Wenn die Reitbeteiligung sich an einer neuen Decke oder einer gemeinsamen Trainingsstunde beteiligt, wird das schriftlich festgehalten. Verzicht auf solche Regeln führt fast immer zu Missverständnissen.

Mehr zu Sonderkosten und konkreten Beispielen im Sonderkosten-Ratgeber.

Schweizer Eckwerte für die Zahlungsabwicklung

Wenige Schweizer Besonderheiten erleichtern die Zahlung.

  • Zahlungstermin: monatlich, üblich bis zum 3. oder 5. des Monats.
  • Zahlungsmittel: Banküberweisung, TWINT oder Dauerauftrag. Bargeld ist selten und sollte vermieden werden, weil keine Spur bleibt.
  • Quittungen: nicht zwingend, aber bei höheren Beträgen sinnvoll. Eine kurze Bestätigung per Mail genügt.
  • Steuern: Eine Reitbeteiligung gilt nicht als steuerpflichtige Einnahme im Sinne einer Erwerbstätigkeit, sondern als Beitrag an Pferdekosten. Wer das Pferd dennoch zu Erwerbszwecken einsetzt, sollte mit dem Steueramt sprechen.
  • Beitragsanpassung: Bei Stallmiete-Erhöhung oder weiteren Strukturveränderungen wird der Beitrag mit der vereinbarten Kündigungsfrist neu verhandelt.

Häufig gestellte Fragen

Welcher Anteil der Vollkosten ist ein fairer Beitrag der Reitbeteiligung? In der Schweizer Praxis trägt eine Reitbeteiligung bei ein bis zwei Reittagen pro Woche grob 10 bis 25 Prozent der Vollkosten. Vollkosten liegen meist bei CHF 1'000 bis 1'500 pro Monat, der RB-Beitrag bei CHF 80 bis 300.

Was ist im Monatsbeitrag typisch enthalten? Anteil an Stallmiete und Futter, allgemeine Pflegekosten, Reitarbeit am Pferd und gegebenenfalls Anteil an einer Reithalle oder Aussenanlage. Nicht enthalten sind Tierarztkosten, Hufschmied-Sondertermine, Trainingsstunden und persönliche Ausrüstung.

Wer trägt die Sonderkosten? Sonderkosten sind grundsätzlich Sache der Eigentümerin, weil sie das Pferd besitzt und die Verträge führt. Ausnahmen sind möglich, wenn die Reitbeteiligung extra Trainingsstunden möchte oder einen Sondertermin auslöst.

Wie wird der Beitrag konkret berechnet? Vollkosten pro Monat zusammenrechnen, den Reitanteil der Reitbeteiligung schätzen und das Ergebnis mit der Schweizer Spanne abgleichen.

Was passiert mit dem Beitrag, wenn das Pferd krank wird? Der Beitrag läuft in der Regel weiter, weil Stallmiete, Futter und Versicherung auch weiterlaufen. Bei längerer Lahmheit über mehrere Wochen ist eine Beitrags-Reduktion fair.

Quellen und weiterführende Informationen

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Stand: Juni 2026