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Reitbeteiligung richtig kündigen: Vorlage und OR-Hinweise

5 Min. Lesezeit

Eine Reitbeteiligung endet entweder einvernehmlich oder durch Kündigung. Damit der Schluss sauber läuft und beide Seiten ohne Streit auseinandergehen, sind Form, Frist und Inhalt der Kündigung wichtig. Dieser Beitrag zeigt die Schweizer Praxis, eine Mustervorlage und die wichtigsten OR-Hinweise.

Die Schweizer Standard-Kündigung

In den meisten Schweizer Reitbeteiligungs-Vereinbarungen steht eine Kündigungsfrist von einem Monat auf Monatsende. Diese Frist gilt für beide Seiten und ist in der schriftlichen Form einzuhalten.

  • Frist: ein Monat auf Monatsende ist Standard. Wer Ende Juni rauswill, kündigt spätestens am 31. Mai.
  • Form: schriftlich, idealerweise per E-Mail mit Lesebestätigung oder per eingeschriebenem Brief.
  • Inhalt: Datum, Parteien, Pferd, Wort "Kündigung", Kündigungsdatum, Unterschrift oder klare Absender-Identifikation.
  • Bestätigung: die andere Partei sollte die Kündigung schriftlich bestätigen, damit beide Seiten Klarheit haben.

Ist im Vertrag nichts geregelt, greift nach Schweizer OR eine "angemessene Frist", was zu Streit führen kann. Auf horsedeal.com wird genau dieser Fall als Grund für eine klare Vertragsklausel beschrieben.

Die richtige Form: E-Mail, Brief, oder doch WhatsApp?

In der Schweizer Reitbeteiligung-Praxis hat sich folgender Standard etabliert.

  • E-Mail mit Lesebestätigung. Schnell, beweisbar, im Alltag praktikabel. Lesebestätigung sichert das Zustellungsdatum.
  • Eingeschriebener Brief. Formal die sicherste Variante. Für komplizierte Fälle empfohlen.
  • WhatsApp und SMS. Rechtlich problematisch. Im Streitfall schwer als formgültige Kündigung zu beweisen.
  • Mündliche Kündigung am Stall. Nur, wenn die andere Partei die Kündigung am gleichen Tag schriftlich bestätigt. Sonst nicht zu empfehlen.

Wer die Kündigung im Streit ausspricht, sollte unbedingt die schriftliche Form wählen, weil Streit-Kündigungen besonders häufig vor Gericht enden.

Die ausserordentliche Kündigung bei wichtigem Grund

Nach Schweizer Recht ist eine sofortige Kündigung bei wichtigem Grund möglich. Wichtige Gründe sind solche, die die Fortsetzung der Reitbeteiligung unzumutbar machen.

  • Misshandlung des Pferdes durch die andere Partei (Schläge, Überanstrengung, Vernachlässigung).
  • Anhaltende grobe Verletzung der Vereinbarung trotz Mahnung (chronisches Nicht-Erscheinen, Nicht-Zahlung, ignorierte Anweisungen).
  • Schwerer Vertrauensbruch. Diebstahl, Verleumdung, gravierende Lüge.
  • Veränderte Lebensumstände auf einer Seite, die einen unzumutbaren Druck erzeugen (etwa eine Eigentümerin, die das Pferd verkaufen muss).

Bei der ausserordentlichen Kündigung wird der Grund im Schreiben kurz benannt. Ohne Begründung verliert sie ihre Wirkung als "ausserordentlich" und gilt nur als ordentliche Kündigung mit den normalen Fristen.

Vorlage: Kündigungsschreiben (Anpassung empfohlen)

Die folgende Vorlage passt für eine ordentliche Kündigung in den meisten Schweizer Konstellationen. Sie ersetzt keine juristische Beratung.

Betreff: Kündigung der Reitbeteiligung [Pferdename]

Sehr geehrte [Name],

hiermit kündige ich die zwischen uns am [Datum der Vereinbarung] geschlossene Reitbeteiligung für das Pferd [Pferdename, TVD-Nummer falls bekannt] ordentlich per [konkretes Datum gemäss Frist, in der Regel ein Monat auf Monatsende].

Bitte bestätige mir den Erhalt dieser Kündigung kurz per E-Mail. Falls noch Punkte zu klären sind (offene Beträge, Rückgabe von Schlüsseln, gemeinsame Anschaffungen), schlage ich vor, dass wir diese in den nächsten zwei Wochen besprechen.

Ich bedanke mich für die gemeinsame Zeit am Stall und wünsche dir und [Pferdename] alles Gute für die Zukunft.

Mit freundlichen Grüssen, [Name, Datum, Adresse]

Für eine ausserordentliche Kündigung wird das mittlere Element ersetzt: "kündige ich die Reitbeteiligung mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund. Der Grund ist [konkrete Beschreibung]." Eine ausserordentliche Kündigung ohne Begründung ist im Schweizer Recht problematisch.

Was bei der Kündigung sonst zu klären ist

Eine Kündigung beendet nicht nur die Reitbeteiligung, sondern löst auch operative Aufgaben aus.

  • Monatsbeitrag bis zum Ende der Frist. Der Beitrag läuft bis zum vereinbarten Kündigungsdatum weiter, auch wenn die Reitbeteiligung in dieser Zeit nicht mehr reitet. Bei einvernehmlicher Auflösung kann ein anderer Betrag vereinbart werden.
  • Rückgabe von Schlüsseln und Ausrüstung. Stallschlüssel, eventuelle Sicherungs-Anlagen-Codes, geliehene Ausrüstung gehen an die Eigentümerin zurück.
  • Gemeinsam angeschaffte Sachen. Decken oder Putzzeug, die gemeinsam gekauft wurden, werden ausgewertet (Verkauf, Verteilung). Wer dazu nichts im Vertrag hat, einigt sich pragmatisch.
  • Sonderkosten. Offene Tierarzt- oder Hufschmied-Rechnungen werden vor dem Ende geklärt.
  • Kommunikation mit der Stallbetreiberin. Die Stallbetreiberin sollte informiert werden, damit Stallschlüssel und Zugang sauber geregelt werden.

Auf reitbeteiligungen.ch wird empfohlen, diese operativen Punkte in einem kurzen Abschluss-Gespräch zu regeln, idealerweise am Stall in entspannter Stimmung.

Wenn die andere Seite die Kündigung nicht akzeptiert

Selten kommt es vor, dass eine Partei die Kündigung der anderen nicht akzeptieren möchte. Vier Schritte helfen.

  • Schriftliche Bestätigung anfordern. Wenn die andere Seite nicht antwortet, eine kurze Mahnung mit Frist (zum Beispiel sieben Tage) senden.
  • Stallbetreiberin einbeziehen. In den meisten Schweizer Ställen kennt die Stallbetreiberin die Konstellation und kann moderieren.
  • Mediation. Bei eskalierenden Konflikten kann eine Mediation günstiger und schneller sein als der Rechtsweg.
  • Rechtsweg. Im äussersten Fall ein Gerichtsverfahren über die Wirksamkeit der Kündigung. In der Praxis selten, weil meist beide Seiten froh sind, dass die Reitbeteiligung endet.

Wer das Gefühl hat, das Konflikt-Potenzial sei gross, sollte den ersten Kündigungs-Schritt besonders sauber dokumentieren (schriftlich, mit Empfangsbestätigung).

Häufig gestellte Fragen

Welche Frist gilt für die Kündigung einer Reitbeteiligung in der Schweiz? In der Regel ein Monat auf Monatsende, wenn dies im Vertrag steht. Steht nichts im Vertrag, gilt nach Schweizer OR eine angemessene Frist.

Reicht eine WhatsApp-Nachricht als Kündigung? Rechtlich problematisch. E-Mail ist üblich und akzeptiert, WhatsApp und SMS gelten als nicht-schriftlich.

Kann man fristlos kündigen? Ja, bei wichtigem Grund. Wichtige Gründe sind Misshandlung des Pferdes, grobe Vertragsverletzung trotz Mahnung, schwerer Vertrauensbruch.

Was muss in eine Kündigung hinein? Datum, Name beider Parteien, Pferd, klares Wort der Kündigung, Kündigungsdatum, Unterschrift oder klarer Absender.

Was passiert mit dem Monatsbeitrag während der Kündigungsfrist? Der Beitrag läuft bis zum Ende der Frist weiter. Bei einvernehmlicher Auflösung kann ein anderer Betrag vereinbart werden.

Quellen und weiterführende Informationen

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Stand: Juni 2026