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Reittage bei der Reitbeteiligung fair aufteilen: Modelle und Vorlage

5 Min. Lesezeit

Wer sich ein Pferd teilt, braucht eine klare Aufteilung der Reittage. Wann reitet die Eigentümerin, wann die Reitbeteiligung, und was gilt bei Ferien oder schlechtem Wetter? Dieser Beitrag stellt die gängigen Modelle vor und gibt eine Vorlage an die Hand, mit der sich eine faire Regelung Schritt für Schritt vereinbaren lässt.

Warum eine klare Tagesaufteilung wichtig ist

Eine Reitbeteiligung lebt von Verlässlichkeit. Das Pferd soll gleichmässig bewegt werden, die Eigentümerin braucht ihre eigenen Reittage, und die Reitbeteiligung möchte ihren festen Platz im Stallalltag. Ohne Absprache entstehen schnell Doppelbuchungen, ausgefallene Trainingseinheiten oder das Gefühl, zu kurz zu kommen. Eine klare Aufteilung schafft hier Ruhe und Vertrauen.

In der Schweiz sind ein bis zwei feste Reittage pro Woche für eine Reitbeteiligung üblich (siehe reitbeteiligungen.ch). Wie viele Tage es sind, hängt vom Trainingsbedarf des Pferdes, vom Zeitbudget beider Seiten und vom vereinbarten Monatsbeitrag ab.

Die gängigen Aufteilungsmodelle

Für die Verteilung der Reittage haben sich drei Modelle bewährt. Jedes hat seine Stärken und Schwächen:

  • Feste Wochentage: Die Reitbeteiligung reitet immer an denselben Tagen, zum Beispiel jeden Dienstag und Freitag. Vorteil: maximale Planbarkeit, jede Seite kennt ihre Tage langfristig und kann Beruf und Freizeit darum herum organisieren. Nachteil: wenig Flexibilität, wenn sich der Wochenrhythmus einer Seite ändert oder ein fixer Tag regelmässig mit anderen Terminen kollidiert.
  • 2-3-2-Rhythmus: Die Anzahl der Tage wechselt im Zweiwochentakt. In einer Woche reitet die Reitbeteiligung zwei Tage, in der nächsten drei, danach wieder zwei. So gleicht sich über zwei Wochen eine ungerade Tageszahl fair aus. Vorteil: gerechte Verteilung auch bei einer Gesamtzahl, die sich nicht sauber halbieren lässt. Nachteil: der Rhythmus muss gut dokumentiert sein, sonst verliert man leicht den Überblick, welche Woche gerade gilt.
  • Wechselwochen: Die beiden Seiten teilen sich nicht einzelne Tage, sondern ganze Wochen. In der einen Woche hat die Eigentümerin Vorrang, in der nächsten die Reitbeteiligung. Vorteil: längere zusammenhängende Zeitblöcke, gut für intensivere Trainingsphasen oder kleine Reitausflüge. Nachteil: lange Pausen zwischen den eigenen Reittagen, was für viele Freizeitreitende zu selten ist.

Für die meisten Partnerschaften sind feste Wochentage die einfachste und stabilste Wahl. Der 2-3-2-Rhythmus lohnt sich, wenn eine ungerade Tageszahl fair geteilt werden soll. Wechselwochen passen eher zu Konstellationen mit unregelmässigen Arbeitszeiten.

Ferien und Absenzen: Wer hat Vorrang?

Ferien sind der häufigste Stolperstein. Bewährt hat sich eine einfache Grundregel: Wer Ferien oder eine längere Absenz plant, meldet sie so früh wie möglich an. Der ausfallende Reittag wird nach Möglichkeit getauscht und nicht ersatzlos gestrichen.

  • Vorrang der Eigentümerin: Üblich ist, dass die Eigentümerin bei Engpässen den Vorrang behält, da das Pferd ihr gehört. Diese Priorität sollte aber fair gehandhabt und nicht als Dauerregel ausgenutzt werden.
  • Einspringen bei Absenz: Ist eine Seite längere Zeit weg, übernimmt die andere idealerweise zusätzliche Tage, damit das Pferd ausreichend bewegt wird. Bei einer längeren Abwesenheit der Eigentümerin kann das für die Reitbeteiligung sogar mehr Reitzeit bedeuten.
  • Vorlauffrist: Eine Ankündigungsfrist von zwei bis vier Wochen für geplante Ferien gibt beiden Seiten genug Zeit, die Tage neu zu ordnen.

Absagen und schlechtes Wetter

Nicht jeder Reittag lässt sich halten. Krankheit, Sturm, Eis auf dem Reitplatz oder ein kranker Huf gehören zum Pferdealltag. Wichtig ist, dass beide Seiten wissen, was dann gilt:

  • Absagefrist: Für planbare Termine ist eine Frist von ein bis zwei Tagen sinnvoll, damit die andere Seite den Tag bei Bedarf nutzen kann.
  • Wetterausfälle: Fällt ein Tag wegen Wetter oder Bodenverhältnissen aus, wird er entweder gestrichen oder, wenn es der Plan zulässt, nachgeholt. Eine Pflicht zum Nachholen sollte niemand erwarten.
  • Kurzfristige Krankheit: Geht es dem Pferd nicht gut, hat sein Wohl Vorrang vor dem Reitplan. Solche Ausfälle werden nicht gegengerechnet.

Am wenigsten Reibung entsteht, wenn Absagen sachlich und ohne Schuldzuweisung kommuniziert werden. Eine kurze Nachricht im gemeinsamen Kalender oder Chat reicht meist aus.

Vorlage: So vereinbart ihr eure Aufteilung

Mit diesen Punkten lässt sich eine faire Regelung in wenigen Minuten festhalten:

  • Anzahl Reittage pro Woche: zum Beispiel zwei feste Tage.
  • Gewähltes Modell: feste Wochentage, 2-3-2-Rhythmus oder Wechselwochen.
  • Konkrete Tage: zum Beispiel Dienstag und Freitag für die Reitbeteiligung.
  • Ferienregel: Ankündigungsfrist und Vorrang bei Engpässen.
  • Absageregel: Frist für planbare Absagen und Umgang mit Wetterausfällen.
  • Kommunikationsweg: wo Tage, Tausche und Absagen festgehalten werden.

Diese Punkte gehören idealerweise in die schriftliche Vereinbarung der Reitbeteiligung, damit sich bei Unstimmigkeiten alle auf eine gemeinsame Grundlage berufen können.

Schweizer Praxis: ein bis zwei Tage und ein gemeinsamer Kalender

In der Schweiz pendelt sich eine Reitbeteiligung meist bei ein bis zwei festen Tagen pro Woche ein. Die Tage liegen oft am Abend unter der Woche oder am Wochenende, je nach Arbeitszeiten und Stallöffnung. Viele Ställe arbeiten mit einem Wochenplan an der Stalltür, doch dieser stösst an Grenzen, sobald kurzfristig getauscht oder abgesagt wird.

Praktischer ist ein gemeinsamer digitaler Kalender, auf den beide Seiten Zugriff haben. Dort lassen sich Reittage, Ferien und Absagen in Echtzeit eintragen, und niemand muss raten, ob der Platz heute frei ist. Gerade bei mehreren Reitbeteiligungen an einem Pferd oder bei einem vollen Stall ist ein gemeinsamer Kalender Gold wert.

Gemeinsamer Kalender und Tagesübersicht in der HorseCompanion-App

Häufig gestellte Fragen

Wie viele Reittage hat eine Reitbeteiligung pro Woche? In der Schweiz sind ein bis zwei feste Tage pro Woche üblich. Die genaue Zahl hängt vom Trainingsbedarf des Pferdes, der Zeit der Eigentümerin und dem Monatsbeitrag ab.

Welche Aufteilungsmodelle gibt es für die Reittage? Verbreitet sind feste Wochentage, der 2-3-2-Rhythmus mit wechselnder Tageszahl und das Modell der Wechselwochen. Feste Wochentage sind am planbarsten und für die meisten Partnerschaften die einfachste Wahl.

Wer hat in den Ferien oder bei Absenzen Vorrang? Das sollte vorab schriftlich geregelt sein. Bewährt hat sich, Ferien frühzeitig anzumelden und ausfallende Tage zu tauschen statt zu streichen. Die Eigentümerin behält bei Engpässen meist den Vorrang.

Was passiert bei schlechtem Wetter oder kurzfristiger Absage? Sinnvoll ist eine Absagefrist von ein bis zwei Tagen. Fällt ein Reittag wegen Wetter oder Krankheit aus, wird er gestrichen oder im Rahmen der Möglichkeiten nachgeholt.

Quellen und weiterführende Informationen

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Stand: Juni 2026