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Reitbeteiligung mit Minderjährigen: was Eltern in der Schweiz wissen müssen

4 Min. Lesezeit

Eine Reitbeteiligung mit einem Kind oder Jugendlichen ist in der Schweiz Alltag. Reitstunden, eigenes Verantwortungsgefühl und die Liebe zum Pferd lassen sich so verbinden. Doch rechtlich und versicherungstechnisch gibt es bei Minderjährigen mehrere Besonderheiten, die Eltern kennen sollten. Dieser Beitrag bündelt die wichtigsten Punkte.

Urteilsfähigkeit statt festes Alter

Das Schweizer Zivilgesetzbuch (ZGB) kennt keine feste Altersgrenze, ab der eine Reitbeteiligung erlaubt ist. Massgeblich ist die Urteilsfähigkeit der Person. Urteilsfähig ist, wer die Tragweite einer Handlung erkennen und vernünftig handeln kann (ZGB Art. 16, siehe Fedlex).

  • Kleinkinder bis etwa 10 Jahre sind in der Regel nicht urteilsfähig für eine Reitbeteiligung mit ihren rechtlichen und versicherungstechnischen Folgen. Die Eltern tragen die volle Verantwortung.
  • Jugendliche ab 12 bis 14 Jahren können je nach Reife durchaus urteilsfähig für die Reitbeteiligung sein, vor allem in der praktischen Umsetzung. Rechtlich bleiben die Eltern in der Mit-Verantwortung.
  • Jugendliche ab 16 Jahren sind häufig vollständig urteilsfähig für die meisten Aspekte einer Reitbeteiligung. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres tritt die Volljährigkeit ein, und das Kind tritt voll in die Eltern-Rolle.

Die Urteilsfähigkeit wird im Einzelfall beurteilt, nicht pauschal nach Alter.

Zustimmung der Eltern: die schriftliche Form

Eine Reitbeteiligung mit einem Minderjährigen ist ohne Zustimmung der Eltern rechtlich problematisch. Die Eigentümerin sollte deshalb auf einer schriftlichen Zustimmung beider Elternteile bestehen.

  • Mit-Unterschrift im Reitbeteiligungs-Vertrag. Die einfachste Form: Eltern unterschreiben den Vertrag (siehe Vertrag-Ratgeber) und bestätigen damit die Zustimmung.
  • Separate Einverständniserklärung. Bei kürzeren Vereinbarungen oder Probereiten reicht oft eine knappe schriftliche Bestätigung mit Datum und Unterschrift beider Elternteile.
  • Versicherungs-Bestätigung. Die Eltern bestätigen, dass die Familien-Privathaftpflicht den Baustein "Reiten fremder Pferde" enthält (siehe Versicherungs-Baustein).

Auf horsedeal.com wird empfohlen, im Vertrag explizit zu vermerken, dass die Reitbeteiligte minderjährig ist und die Eltern als gesetzliche Vertreter mit-unterschreiben.

Haftung bei Minderjährigen

Die Haftungsfrage ist bei Minderjährigen komplexer als bei Erwachsenen. Drei Konstellationen sind zu unterscheiden.

  • Nicht urteilsfähiges Kind: Die Eltern haften für Schäden, die das Kind verursacht. Eine Familien-Privathaftpflicht mit dem Baustein "Reiten fremder Pferde" deckt diese Haftung in der Regel (siehe Mobiliar-Beispiel und Tierhalterhaftpflicht-Ratgeber).
  • Urteilsfähiges Kind: Das Kind haftet grundsätzlich selbst (OR Art. 41 ff.). Die Eltern können nach OR Art. 333 für unzureichende Aufsicht haftbar gemacht werden.
  • Mit-Verschulden des Pferdes: Greift weiterhin die Tierhalterhaftung der Eigentümerin (OR Art. 56). Mehrere Versicherungen können parallel laufen.

In der Praxis greift fast immer die Privathaftpflicht der Familie, sofern sie den Pferde-Baustein enthält. Ohne diesen Baustein steht die Familie persönlich für Schäden gerade, die schnell mehrere zehntausend Franken erreichen können.

Versicherungen für die reitende Jugend

Eine Familie mit einem Reit-Kind sollte vier Versicherungen prüfen.

  • Familien-Privathaftpflicht mit Baustein "Reiten fremder Pferde". Deckt Schäden, die das Kind verursacht, einschliesslich Schäden am fremden Pferd. Pflicht-Anschaffung vor Beginn der Reitbeteiligung.
  • Unfallversicherung. Über die obligatorische Schul-Unfallversicherung hinaus eine private Unfallversicherung mit Sport-Deckung, insbesondere für Verletzungen mit Langzeitfolgen.
  • Krankenversicherung. Standard-Grundversicherung reicht meist, eine Zusatz-Versicherung für Spital-Wahlleistungen und Komplementär-Medizin kann sinnvoll sein.
  • Lebensversicherung der Eltern. Indirekt relevant: bei einem schweren Unfall der Eltern muss die Versorgung der Kinder gesichert sein.

Eine Mitgliedschaft beim Schweizer Pferdesport-Verband (Swiss Equestrian) bringt für Turnierreitende zusätzliche Versicherungs-Optionen. Die Familie sollte das mit ihrem Versicherer besprechen.

Praktische Tipps für die Familie

Drei Punkte helfen Familien, eine Reitbeteiligung gut zu gestalten.

  • Kennenlernen mit Eltern. Beim ersten Treffen am Stall sollten die Eltern dabei sein. Das hilft der Eigentümerin, das familiäre Setting einzuschätzen, und gibt den Eltern einen Eindruck der Stallumgebung.
  • Notfallplan klären. Eltern-Telefonnummern, Versicherungs-Nummern, gegebenenfalls die Adresse des Hausarztes hängen idealerweise zum Notfallplan (siehe Notfall-QR-Ratgeber).
  • Probezeit mit täglicher Begleitung. In den ersten zwei bis vier Wochen sollten Eltern beim Stallaufenthalt anwesend sein, danach kann die Eigenständigkeit schrittweise wachsen.
  • Klare Kommunikationsregeln. WhatsApp-Gruppe, Telefon, schnelle Reaktion bei Unfällen: alle Beteiligten (Eltern, Eigentümerin, Stallbetreiberin) sollten den Kommunikationsweg kennen.

Häufig gestellte Fragen

Ab welchem Alter kann ein Kind eine Reitbeteiligung übernehmen? Rechtlich kommt es auf die Urteilsfähigkeit an. In der Praxis tragen ab 12 bis 14 Jahren viele Jugendliche eine Reitbeteiligung selbst, immer mit Zustimmung der Eltern.

Müssen die Eltern eine Reitbeteiligung mit-unterschreiben? Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Die Vereinbarung wird in der Praxis von einem oder beiden Elternteilen mit-unterschrieben.

Wer haftet, wenn der minderjährige Reitbeteiligte einen Schaden verursacht? Bei urteilsfähigen Kindern haften diese grundsätzlich selbst, die Eltern können nach OR Art. 333 für mangelnde Aufsicht haftbar gemacht werden. Bei nicht urteilsfähigen Kindern haften die Eltern direkt.

Welche Versicherung muss eine Familie für ein Reit-Kind haben? Familien-Privathaftpflicht mit Baustein "Reiten fremder Pferde", Unfallversicherung mit Sport-Deckung und eine ausreichende Krankenversicherung.

Soll man als Eltern die Reittage des Kindes begleiten? Bei jüngeren Kindern und Anfängern unbedingt, bei erfahrenen Jugendlichen ab 14 bis 15 Jahren reicht eine regelmässige Präsenz am Stall.

Quellen und weiterführende Informationen

Familien-Reitbeteiligung im Überblick

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Stand: Juni 2026