Ratgeber
Welche Versicherung braucht eine Reitbeteiligung in der Schweiz?
4 Min. Lesezeit
Eine Reitbeteiligung ohne klare Versicherungs-Basis ist ein finanzielles Risiko für beide Seiten. Ein Sturz, ein Schaden am Pferd oder am Stalleigentum kann schnell Beträge in fünfstelliger Höhe auslösen. Dieser Beitrag zeigt die wichtigsten Versicherungs-Arten in der Schweizer Reitbeteiligung und worauf bei der Auswahl zu achten ist.
Wer muss welche Versicherung haben?
Die rechtliche Logik teilt die Versicherungen auf zwei Seiten auf.
- Eigentümerin als Tierhalterin: Tierhalterhaftpflicht für Schäden, die das Pferd Dritten zufügt. Diese Versicherung deckt die Haftung nach OR Art. 56.
- Reitbeteiligung als Reiterin: Privathaftpflicht mit dem Schweizer Baustein "Reiten fremder Pferde" für Schäden, die sie selbst verursacht, einschliesslich Schäden am Pferd.
Diese zwei Versicherungen greifen ineinander und decken zusammen die meisten Schadensfälle ab. Wer eine der beiden weglässt, hinterlässt eine Lücke, die im Schadensfall persönlich getragen werden muss.
Tierhalterhaftpflicht der Eigentümerin
Die Tierhalterhaftpflicht ist die wichtigste Versicherung für jeden Schweizer Pferdebesitzer. Sie deckt die Tierhalterhaftung nach OR Art. 56.
- Was sie deckt: Schäden, die das Pferd Dritten zufügt (Personenschaden, Sachschaden), zum Beispiel ein Tritt gegen ein parkiertes Auto, eine Verletzung beim Ausreiten oder ein Schaden an Stalleinrichtung.
- Empfohlene Deckungssumme: Mindestens 5 Millionen CHF, idealerweise 10 Millionen. Personenschäden mit dauerhafter Invalidität können diese Höhe schnell erreichen.
- Was sie nicht deckt: Schäden am Pferd selbst, eigene Verletzungen der Eigentümerin, Krankheits-Behandlungskosten.
Die Baloise-Übersicht zur Tierhalterhaftpflicht und vergleichbare Anbieter zeigen die typischen Bedingungen. Wer Preise vergleichen will, nutzt Comparis oder einen unabhängigen Versicherungs-Vermittler.
Privathaftpflicht mit Baustein "Reiten fremder Pferde"
Die Reitbeteiligung braucht eine eigene Privathaftpflicht. Wichtig: die normale Privathaftpflicht reicht nicht.
- Was die Standard-Privathaftpflicht deckt: Schäden, die die Person Dritten zufügt (Personen- und Sachschäden im Alltag). Schäden am Pferd selbst sind in der Standard-Variante meist nicht enthalten.
- Was der Baustein "Reiten fremder Pferde" zusätzlich deckt: Schäden am fremden Pferd, die durch das Reiten oder den Umgang entstehen (Sehnenverletzung durch Überforderung, Verletzung beim Verladen, Trense durch Sturz beschädigt).
- Schweizer Anbieter: Mehrere etablierte Schweizer Versicherer bieten diesen Baustein an. Die Mobiliar-Ratgeberseite zum Reiten fremder Pferde erklärt das Konzept ausführlich. Andere Anbieter haben vergleichbare Lösungen.
Mehr zum Baustein im Detail im Reiten-fremder-Pferde-Ratgeber.
Weitere relevante Versicherungen
Über die zwei Pflicht-Bausteine hinaus sind drei weitere Versicherungen relevant.
- Unfallversicherung (UVG) der Reitbeteiligung. In der Schweiz für Erwerbstätige obligatorisch. Deckt Heilkosten, Verdienstausfall und Rehabilitation bei Unfällen. Für Nicht-Erwerbstätige läuft der Unfall-Anteil über die Krankenversicherung.
- OP-Versicherung für das Pferd. Deckt operative Eingriffe (Kolik-Operation, orthopädische Operationen) bis zu einem bestimmten Betrag. Die Eigentümerin entscheidet, ob sich diese Versicherung lohnt.
- Reitsport-Mitgliedschaft. Wer beim Schweizer Pferdesport-Verband (Swiss Equestrian) Mitglied ist, profitiert von zusätzlichen Versicherungs-Optionen für Turnierreitende.
Diese drei Versicherungen sind nicht zwingend, können aber in spezifischen Konstellationen wichtig sein.
Was vor dem Start der Reitbeteiligung zu klären ist
Eine Versicherungs-Klärung gehört vor den ersten Reittag.
- Versicherungs-Status beider Seiten schriftlich festhalten. In der Reitbeteiligungs-Vereinbarung wird festgehalten, welche Versicherungen jede Seite hat (Versicherer, Police-Nummer, gegebenenfalls Baustein-Bezeichnung).
- Bestätigung des Bausteins "Reiten fremder Pferde". Die Reitbeteiligung weist nach (per Versicherungs-Übersicht oder Bestätigung des Versicherers), dass dieser Baustein eingeschlossen ist.
- Deckungssumme prüfen. Eine Tierhalterhaftpflicht mit 1 Million CHF ist deutlich zu wenig. Bei einem grossen Schaden steht die Eigentümerin sonst persönlich für die Differenz gerade.
Mehr zu Vertragsklauseln zur Versicherung im Vertrag-Ratgeber.
FINMA-Hinweis: keine Produkt-Empfehlung in diesem Ratgeber
Die FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht) regelt die Tätigkeit von Versicherungs-Vermittlern. Ab 1.1.2026 gilt ein verschärftes Branchenregister für gebundene Vermittler (FINMA-Übersicht). Eine aktive Empfehlung eines konkreten Versicherungs-Produkts setzt die Registrierung als Vermittler voraus.
Dieser Ratgeber beschreibt deshalb ausschliesslich Versicherungs-Arten, ohne ein konkretes Produkt zu empfehlen. Für die individuelle Auswahl:
- Unabhängige Versicherungs-Vermittler in der Schweiz konsultieren
- Comparis als unabhängiges Vergleichsportal nutzen
- Mehrere Offerten direkt bei Versicherern einholen und vergleichen
Häufig gestellte Fragen
Welche Versicherungen braucht eine Reitbeteiligung in der Schweiz? Die Eigentümerin eine Tierhalterhaftpflicht. Die Reitbeteiligung eine Privathaftpflicht mit dem Baustein "Reiten fremder Pferde". Beide Seiten sollten zusätzlich ihre Unfall- und Krankenversicherung im Blick haben.
Ist die Tierhalterhaftpflicht in der Schweiz Pflicht? Es gibt keine bundesweite Pflicht für Pferdehalter. In der Praxis ist sie aber faktisch unverzichtbar, weil die Tierhalterin nach OR Art. 56 für Schäden haftet.
Was kostet eine Pferde-Tierhalterhaftpflicht in der Schweiz? Die Beträge variieren je nach Versicherer und Deckungssumme. Für konkrete Preise unabhängige Vergleichsportale wie Comparis nutzen.
Reicht die normale Privathaftpflicht der Reitbeteiligung? Nein. Eine Standard-Privathaftpflicht deckt Schäden am fremden Pferd in der Regel nicht. Erst der Baustein "Reiten fremder Pferde" schliesst diese Lücke.
Wer hilft bei der Auswahl der richtigen Versicherung? Unabhängige Versicherungs-Vermittler oder Vergleichsportale wie Comparis.
Quellen und weiterführende Informationen
- Obligationenrecht OR (Fedlex)
- Mobiliar: Reiten fremder Pferde
- Baloise Tierhalterhaftpflicht
- Comparis Versicherungs-Vergleich
- FINMA Versicherungsvermittler
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Stand: Juni 2026