Ratgeber

Misten und Stallarbeit bei der Reitbeteiligung fair aufteilen

5 Min. Lesezeit

Stallarbeit ist die Position, an der sich Reitbeteiligungen in der Schweiz am häufigsten missverstehen. Was als "ein bisschen helfen" gedacht war, wird zur unbezahlten zweiten Schicht. Dieser Beitrag zieht eine klare Linie: was zur Reitbeteiligung gehört, was nicht und wie sich zusätzliche Stallarbeit fair regeln lässt.

Warum Stallarbeit so oft Streit auslöst

In CH-Foren und auf reitbeteiligungen.ch taucht das Thema regelmässig auf: die Reitbeteiligung war als reine Reitlösung gedacht, doch der Pensionsstall fällt aus oder die Eigentümerin ist im Urlaub, und plötzlich übernimmt die Reitbeteiligung Misten, Füttern und Stallpflege. Wenn das nicht abgemacht ist, fühlt sich die Reitbeteiligung ausgenutzt, und die Eigentümerin merkt es oft erst, wenn der Beitrag verhandelt werden soll.

Die Lösung liegt in einer klaren Trennung. Standard-Reittag-Aufgaben sind Teil der Reitbeteiligung, alles darüber hinaus ist extra und gehört in die Vereinbarung.

Was im Standard-Reittag enthalten ist

Diese Aufgaben sind in fast jeder Schweizer Reitbeteiligung Standard.

  • Pferd aus der Box oder Weide holen und anbinden
  • Putzen vor und nach dem Reiten (siehe Putzen-Anleitung)
  • Hufe auskratzen
  • Satteln und Trensen
  • Reiten und Trockenreiten
  • Pferd zurückbringen und kurz nachschauen
  • Bei groben Verschmutzungen die Box aufkehren oder den Eingangsbereich säubern
  • Wassertränke prüfen und gegebenenfalls nachfüllen
  • Sattel und Trense in die Sattelkammer
  • Beobachtungen melden

Diese Aufgaben dauern routiniert 30 bis 45 Minuten zusätzlich zur Reitzeit. Wer eine Reitbeteiligung von zwei Stunden plant, verbringt also realistisch zwei bis zweieinhalb Stunden am Stall.

Was nicht zur Standard-Reitbeteiligung gehört

Diese Aufgaben sind Sache des Stalls oder der Eigentümerin und nur dann Teil der Reitbeteiligung, wenn sie explizit vereinbart sind.

  • Komplettes Misten einer Box. 15 bis 25 Minuten pro Box, je nach Einstreu (Stroh länger, Späne kürzer).
  • Füttern. Heumengen messen, Kraftfutter dosieren, Mash oder Müsli ansetzen, gegebenenfalls Mineralfutter. Fünf bis zehn Minuten pro Mahlzeit, Sicherheits-Wissen über Futtermengen und -arten ist Voraussetzung.
  • Weide auf- und abräumen. Pferd auf die Weide bringen und zurückholen, Wasser auf der Weide prüfen, Zaun kontrollieren.
  • Decken-Pflege. Decken auflegen und abnehmen bei Wetterwechsel, Decken auslüften, Reparatur kleinerer Schäden.
  • Heunetz auffüllen. Bei langsamen Heunetzen mehrmals täglich.
  • Putzbox-Pflege. Bürsten reinigen, defekte ersetzen.

Wer eine dieser Aufgaben dauerhaft übernimmt, übernimmt einen Teil der Stallarbeit, nicht der Reitbeteiligung. Das gehört klar verhandelt.

Wie zusätzliche Stallarbeit fair geregelt wird

Drei Wege sind in der Schweiz üblich.

  • Beitragsreduktion. Die Eigentümerin reduziert den monatlichen Beitrag um einen festen Betrag, weil die Reitbeteiligung Stallarbeit übernimmt, die sonst kostet. Spannweite: CHF 50 bis 150 pro Monat, je nach Art und Frequenz der übernommenen Arbeit.
  • Tausch von Reitzeit gegen Stallarbeit. Die Reitbeteiligung reitet öfter und übernimmt dafür mehr Stallarbeit. Diese Variante ist riskant, weil die Stallarbeit oft schneller wächst als die Reitzeit. Vorab schriftlich begrenzen.
  • Klare Aufgabenliste statt Pauschale. Die Vereinbarung listet pro Wochentag die konkreten Aufgaben, statt eine Pauschale ohne Inhalt zu formulieren ("hilft bei der Stallarbeit"). Diese Variante ist die fairste und verhindert Missverständnisse.

Auf reitbeteiligungen.ch ist die Variante "klare Aufgabenliste plus Beitragsreduktion" die in CH-Verträgen am häufigsten zu findende Kombination.

Tierschutz und Stallhygiene als Rahmen

Auch wenn die Tierschutzverordnung den genauen Mistrhythmus nicht vorgibt, definiert sie den Rahmen.

  • Saubere Liegefläche. Die Box muss in einem Zustand sein, der das Pferd nicht zwingt, in Kot oder Urin zu liegen (TSchV im Fedlex).
  • Trinkwasser ständig verfügbar. Wasser muss frisch und in ausreichender Menge zugänglich sein.
  • Tägliche Bewegung. Nach Art. 61 TSchV mindestens zwei Stunden Auslauf an zwei Tagen pro Woche, in der Praxis viel mehr (siehe BLV-Übersicht zur Pferdehaltung).

Diese Eckwerte gelten unabhängig davon, wer die Stallarbeit übernimmt. Wer als Reitbeteiligung Stallarbeit macht, übernimmt damit auch die Verantwortung, dass diese Mindeststandards eingehalten werden. Das ist ein zusätzliches Argument für eine schriftliche Klärung.

Vorlage: Stallarbeit-Klausel für die Vereinbarung

Diese Klausel passt in eine Reitbeteiligung-Vereinbarung mit Stallarbeit-Anteil.

  • Standard-Reittag-Aufgaben (Pferd holen, putzen, satteln, reiten, trockenreiten, zurückbringen, Wasser prüfen, Boxen-Eingang aufkehren) sind im Monatsbeitrag enthalten.
  • Zusätzliche Stallarbeit an Reittagen der Reitbeteiligung umfasst (Aufzählung der konkreten Aufgaben, zum Beispiel komplettes Abäpfeln der Box, Füttern, Weide-Holen, Decken-Wechsel) und führt zu einer Beitragsreduktion von CHF X pro Monat.
  • An Tagen ohne Reitbeteiligung übernimmt die Eigentümerin oder der Pensionsstall alle Aufgaben. Die Reitbeteiligung ist nicht verpflichtet, ausserplanmässig einzuspringen.
  • Notfälle (Krankheit der Eigentümerin, Stallausfall) werden im Einzelfall abgesprochen, mit dem Verständnis, dass die Reitbeteiligung sich beteiligen, aber nicht verpflichtet einspringen muss.
  • Beendigung der Stallarbeit-Klausel ist mit der gleichen Frist wie die Kündigung der Reitbeteiligung möglich. Wer die Stallarbeit nicht mehr leisten will, behält die Reitbeteiligung bei angepasstem Beitrag.

Diese Klausel macht den Unterschied zwischen "Reitbeteiligung mit Pflege" und "Stallhilfe mit Reitanteil" für beide Seiten sichtbar. Auf Swiss Equestrian wird die zweite Konstellation regelmässig als Grenzfall zur Anstellung beschrieben, was rechtliche Implikationen hat. Wer wirklich Stallhilfe sucht, sollte das auch so nennen.

Häufig gestellte Fragen

Gehört Misten zu einer Reitbeteiligung? Nein, nicht standardmässig. Misten ist Sache des Pensionsstalls oder der Eigentümerin. Wenn es ausdrücklich in die Reitbeteiligung aufgenommen wird, soll das im Vertrag stehen und mit einer Beitragsreduktion verbunden sein.

Welche Stallarbeit ist beim regulären Reittag enthalten? Pferd holen, putzen, satteln, reiten, trockenreiten, zurückbringen und Wassertränke prüfen. Komplettes Misten und Füttern sind keine Reitbeteiligung-Standards.

Wie viel Zeit kostet zusätzliche Stallarbeit pro Tag? Misten einer Box dauert 15 bis 25 Minuten, Füttern fünf bis zehn Minuten. Wer Misten und Füttern in die Reitbeteiligung aufnimmt, rechnet realistisch 30 bis 45 Minuten Zusatzarbeit pro Tag ein.

Wie wird Stallarbeit fair verrechnet? Üblich ist eine Beitragsreduktion zwischen CHF 50 und CHF 150 pro Monat oder ein deutlich tieferer Beitrag als der lokale Reitbeteiligung-Durchschnitt.

Was sagt die Tierschutzverordnung zur Boxenpflege? Die Tierschutzverordnung verlangt eine saubere Liegefläche und ausreichend Bewegung, ohne einen konkreten Mistrhythmus vorzugeben.

Quellen und weiterführende Informationen

Aufgaben sauber dokumentieren

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Stand: Juni 2026