Ratgeber
Pferd füttern: Grundlagen für die Reitbeteiligung
4 Min. Lesezeit
Füttern wirkt einfach, ist aber eines der häufigsten Themen, an denen sich in der Reitbeteiligung Reibung ergibt. Wer die Grundlagen kennt und die Vorgaben der Eigentümerin respektiert, vermeidet typische Fehler. Dieser Beitrag zeigt die wichtigsten Eckwerte zum Füttern für die Reitbeteiligung, ohne in einen konkreten Plan einzugreifen.
Grundregel: Pferde sind Daueresser
Anders als Menschen oder Hunde sind Pferde keine Mahlzeit-Tiere. Ihr Verdauungssystem ist auf permanente kleine Mengen Rauhfutter ausgelegt, nicht auf wenige grosse Mahlzeiten.
- Wenige grosse Mengen Konzentrat überlasten den Magen und können Magengeschwüre und Koliken auslösen.
- Lange Pausen ohne Rauhfutter sind ungesund. Die Magenproduktion läuft weiter, ohne dass Nahrung zum Puffern da ist.
- Mehrere kleine Mahlzeiten über den Tag verteilt sind ideal. In vielen Schweizer Pensionsbetrieben wird das mit langsamen Heunetzen oder Heuraufen umgesetzt.
Die BLV-Übersicht zur Pferdehaltung weist auf die Bedeutung kontinuierlicher Rauhfutter-Verfügbarkeit hin.
Die Reihenfolge: zuerst Rauhfutter, dann Konzentrat
Die etablierte Faustregel in der Schweizer Praxis: zuerst Rauhfutter (Heu), dann erst Kraftfutter (Hafer, Müsli, Mash).
- Heu zuerst beruhigt den Verdauungstrakt und verlangsamt die spätere Aufnahme von Kraftfutter.
- Kraftfutter zuerst wird zu schnell verdaut, das Pferd nimmt Hunger und reagiert mit Stress.
- Lange Wartezeiten zwischen Heu und Kraftfutter sind nicht nötig, doch der Heu-Anteil sollte vor dem Konzentrat anfangen.
Diese Reihenfolge ist eine pragmatische Schweizer Faustregel. Die genaue Umsetzung (Mengen, Wartezeiten) bleibt Sache der Eigentümerin und Fachperson (siehe Fütterungsplan-Vorlage).
Wasser ist die wichtigste Komponente
Mehr als jede andere Komponente entscheidet die Wasserverfügbarkeit über die Pferde-Gesundheit.
- 20 bis 50 Liter pro Tag sind normal, je nach Grösse, Arbeit und Wetter.
- Sommer und intensive Arbeit: deutlich mehr, teilweise das Doppelte.
- Winter: trotz weniger Schwitzen ist Wasser kritisch, weil gefrorene Tränken schnell zur Verdauungsstörung führen (siehe Winter-Ratgeber).
- Saubere Tränke. Wöchentlich reinigen, bei Verschmutzung sofort.
- Ständige Verfügbarkeit. Pferde sollen jederzeit trinken können.
Die Reitbeteiligung prüft die Tränke bei jedem Stallaufenthalt. Wenn sie leer oder verschmutzt ist, wird sie sofort gefüllt oder gereinigt.
Was die Reitbeteiligung beim Füttern darf
Mehrere kleine Aufgaben sind in Reitbeteiligungen üblich, immer nach Anweisung der Eigentümerin.
- Heu auflegen oder ins Netz füllen. Standard-Tätigkeit, wenn der Standard-Stall-Rhythmus es vorsieht.
- Wasser-Tränken prüfen und nachfüllen. Immer und überall in der Reitbeteiligung.
- Kraftfutter zugeben. Nur, wenn explizit vereinbart und die Mengen klar definiert sind.
- Mash ansetzen. Falls Standard. Anleitung der Eigentümerin ist wichtig.
- Leckerlis geben. Im Rahmen, den die Eigentümerin erlaubt. Manche Pferde dürfen keine bekommen.
Was die Reitbeteiligung niemals tut
Mehrere Tabus gelten unabhängig vom Stall und der Vereinbarung.
- Niemals eigenes Futter geben. Auch keine vermeintlich gesunde Bio-Möhre aus dem eigenen Garten ohne Absprache.
- Niemals Mengen verändern. Wenn die Eigentümerin 1 Liter Hafer vorschreibt, wird nicht 0.5 oder 1.5 geben.
- Niemals neue Komponenten einführen. Auch nicht "nur einmal probieren".
- Niemals verdorbenes Heu oder Stroh verfüttern. Im Zweifel die Eigentümerin oder Stallbetreiberin sofort informieren.
- Niemals fütterungsbezogene Diagnosen stellen. "Der Hafer macht das Pferd hyperaktiv" ist eine Hypothese, keine Anweisung. Die Tierärztin oder Ernährungsberaterin entscheidet.
- Niemals Pferde anderer Eigentümerinnen mitfüttern. Auch nicht bei Mitleid mit einem dünnen Stallnachbarn. Das ist Sache von dessen Halter.
Beobachtungen, die gemeldet werden
Die Reitbeteiligung beobachtet das Fressverhalten und meldet Auffälligkeiten.
- Heu wird stehen gelassen. Ungewohnt für dieses Pferd.
- Wasser kaum getrunken. Verdauungs-Risiko.
- Kraftfutter nicht aufgegessen. Mögliches Krankheitszeichen.
- Speichelt beim Fressen. Möglicher Zahn-Hinweis.
- Würgt oder schluckt schwer. Sofort Tierärztin rufen (Schlundverstopfung möglich).
- Verändertes Misten. Konsistenz, Menge, Häufigkeit.
Diese Beobachtungen werden der Eigentümerin am gleichen Tag mitgeteilt, gegebenenfalls per Foto.
Schweizer Praxis: Heu-Qualität und Stallrhythmus
Drei Schweizer Eckwerte sind im Alltag relevant.
- Heu-Qualität prüfen. Gutes Heu riecht süsslich, ist trocken und ohne Staub. Schimmel oder Mausgeruch sind klare Warnzeichen, das Heu wird nicht verfüttert und der Eigentümerin gemeldet.
- Stallrhythmus respektieren. In Pensionsbetrieben gibt es Fütterungs-Zeiten, die der Stall vorgibt. Die Reitbeteiligung passt sich an, nicht umgekehrt.
- Heumengen einschätzen. Eine grobe Faustregel ist 1.5 bis 2 Prozent des Körpergewichts pro Tag Rauhfutter, doch die genaue Menge legt die Fachperson fest.
Mehr zur strukturierten Fütterungsplanung im Fütterungsplan-Ratgeber.
Häufig gestellte Fragen
Was sind die wichtigsten Grundlagen beim Füttern eines Pferdes? Rauhfutter ist die Basis, viele kleine Mahlzeiten besser als wenige grosse, Wasser muss ständig verfügbar sein, abrupte Wechsel vermeiden, niemals ohne Anweisung der Eigentümerin etwas eigenes geben.
In welcher Reihenfolge wird gefüttert? In der Regel zuerst Rauhfutter, dann erst Kraftfutter. Eine etablierte Schweizer Praxis-Faustregel.
Darf die Reitbeteiligung Leckerlis geben? Nur im Rahmen, der mit der Eigentümerin abgesprochen ist. Manche Pferde haben Allergien oder spezielle Diäten.
Wie viel Wasser braucht ein Pferd pro Tag? 20 bis 50 Liter pro Tag, je nach Grösse, Arbeit und Wetter. Im Sommer mehr.
Was darf man niemals ans Pferd verfüttern? Schimmliges Heu, frisches Rasenschnittgut, Brot, viele Gartengewächse, industrielle Süssigkeiten. Die Eigentümerin definiert die genaue Liste.
Quellen und weiterführende Informationen
- Pferdehaltung in der Schweiz (BLV)
- Tierschutzverordnung TSchV (Fedlex)
- Schweizerische Vereinigung für Pferdemedizin (SVPM)
- Swiss Equestrian
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Stand: Juni 2026